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Land- und Forstwirtschaft

Umwelthaftpflicht-
versicherung für Landwirte

Döhler Hosse Stelzer

Umwelthaftpflicht­versicherung für Landwirte

Die Haftung eines Landwirtes für Umweltschäden beschränkt sich seit 2007 nicht mehr nur auf fremde Gebäude und Gewässer, sondern hat sich aufgrund der Änderungen im Umweltschadengesetz (kurz: USchadG) besonders im Hinblick auf die Biodiversität erweitert. Wird die Umwelt durch den Einsatz von beispielsweise Pestiziden geschädigt, haftet der Landwirt auch verschuldensunabhängig. Die Grunddeckung der Umwelthaftpflichtversicherung umfasst sämtliche Umweltschäden an fremden Grund und Boden, die beispielsweise durch einen Unfall oder eine Betriebsstörung eingetreten sind.

Beratung & Kontakt

Als unabhängiger Versicherungsmakler beraten wir Sie zum Thema Umwelthaftpflichtversicherung für Landwirte umfassend und individuell. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung sowie dem Expertenwissen unserer Mitarbeiter. Sprechen Sie uns gerne an – per E-Mail, per Telefon oder persönlich.

FAQ

Die wichtigsten Informationen zum Thema landwirtschaftliche Umwelthaftpflicht­versicherung

Umweltschäden am eigenen Grund und Boden sind im Rahmen einer Bodenkaskoversicherung zusätzlich versicherbar.
Der Versicherungsschutz baut sich nach einem Baukastenprinzip auf. Die Umwelthaftpflichtversicherung dient jedoch als Grunddeckung. Ohne den Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung ist kein Abschluss einer Umweltschadenversicherung möglich und ohne eine Umweltschadenversicherung kein Einschluss einer Bodenkaskoversicherung.
Die Umwelthaftpflichtversicherung leistet bei Ansprüchen Dritter aufgrund eines durch den Landwirt verursachten Umweltschadens. Die Umweltschadenversicherung hingegen prüft Schäden an der Flora und Fauna eines betroffenen Gebietes und zahlt beispielsweise die Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes.

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist nach dem Baukastenprinzip aufgebaut und kann durch eine Umweltschaden- und Bodenkaskoversicherung bei Bedarf erweitert werden. Die Umwelthaftpflichtversicherung prüft Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund eines durch den Landwirt verursachten Umweltschadens und die Umweltschadenversicherung übernimmt eine Kostenerstattung für die Wiederherstellung der Flora und Fauna eines betroffenen Gebiets. Wir beraten Sie gern.

Lassen Sie sich jetzt beraten.

Döhler Hosse Stelzer

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